Grillplatz

Am Ortsausgang von Himmelstadt in Richtung Laudenbach befindet sich linker Hand am Sternberg der Grillplatz mit Schutzhütte, Feuerstelle und Grill. Dank zahlreicher Geld- und Materialspenden konnte der Grillplatz in den Jahren 1991/92 von den  Mitgliedern des CSU-Ortsverbandes Himmelstadt in Eigenleistung errichtet werden. Rund 1000 freiwillige Stunden waren nötig um die Anlage zu gestalten.

Der Grillplatz kann in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September für eine Nutzungsgebühr von 20 Euro pro Tag angemietet werden. Jede Nutzung ist vorab schriftlich anzumelden (Nutzungsvereinbarung siehe unten). Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in Himmelstadt, die am Tag der Nutzung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Nutzungsentgelt ist vorab beim Grillplatzwart zu entrichten.

    Nutzungsvereinbarung für den Grillplatz am Sternberg, Himmelstadt

    Wichtiger Hinweis:

    Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in Himmelstadt, die am Tag der Nutzung das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Angaben zur Nutzung



    Vertragspartner

    Zwischen der Gemeinde Himmelstadt (Grundstückseigentümer/Vermieter),

    vertreten durch den CSU Ortsverband Himmelstadt (Grillplatzverwaltung),

    und dem nachfolgend genannten Mieter.

    Angaben zum Mieter


    Nutzungsvereinbarungen

    Nutzungsobjekt

    Mit diesem Nutzungsvertrag erhält der Mieter das Recht, Schutzhütte, Feuerstelle, Grill und Toilette für die vereinbarte Dauer zu nutzen.

    Hausrecht

    Das Hausrecht obliegt der Gemeinde Himmelstadt vertreten durch den CSU Ortsverband Himmelstadt.

    Nutzungsentgelt

    Das Nutzungsentgelt beträgt 20 €/Tag und ist vor der vereinbarten Nutzung in bar zu entrichten. Sollte bis zum Tag der vereinbarten Nutzung keine Zahlung erfolgt sein, erlischt das Nutzungsrecht.

    Kaution

    Wir behalten uns vor, eine Kaution zu erheben. In diesem Fall hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 100 € zusammen mit der Miete zu zahlen. Die Kaution wird bei nicht ordnungsgemäßer Endreinigung oder Sachbeschädigungen einbehalten. Bei ordnungsgemäßer Übergabe wird die Kaution wieder zurückerstattet.

    Haftung

    • Der Mieter haftet für alle Schäden an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen die dem Vermieter durch die Nutzung im Rahmen des Vertrages entstehen.

    • Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftungsansprüchen der Besucher seiner Veranstaltungen oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des überlassenen Grillplatzes und der Anlagen entstehen.

    • Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere wegen einer möglichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs des Grillplatzes oder abhanden gekommener (auch eigener) Geräte, Materialien, Wertgegenstände, Garderobe usw. sind ausgeschlossen.

    • Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Nutzung durch ihn oder seine Gäste verursacht worden sind mit dem Wiederbeschaffungswert.

    Pflichten des Grillplatznutzers

    • Der Mieter hat die Schutzhütte, die Feuerstelle, den Grill und die Toilette nach der Nutzung zu reinigen und sauber zu verlassen.

    • Der Müll ist vom Mieter mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Glasscherben auf dem Gelände verbleiben.

    • Offenes Feuer ist beim 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt anzumelden.

    • Beim Verlassen des Grillplatzes muss das Feuer im Grill und in der Feuerstelle restlos gelöscht sein. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei extremer Trockenheit auf offenes Feuer wegen Waldbrandgefahr verzichtet werden muss.

    • Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, eine Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden. Insbesondere die Nachtruhe (22 Uhr bis 7 Uhr) ist zu beachten. Bei berechtigten Beschwerden der Anwohner obliegt es dem Vermieter bzw. der Grillplatzverwaltung inkl. dem Platzwart von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

    Die Nutzungsvereinbarung bitte mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin absenden.
    Die Vereinbarung kommt erst nach Bestätigung durch den Vermieter bzw. durch die Grillplatzverwaltung zustande.

    Lage

    Ansprechpartner

    Marcus Hilpert

    Tel.: 09364 / 8130947
    Mail: marcus.hilpert@csu-himmelstadt.de